Das Franchising ist ein gängiges Modell zur Risikoarmen Expansion von Unternehmen. Dabei profitiert sowohl der Franchisenehmer vom Knowhow um ein funktionierendes Businessmodell als auch der Franchisegeber durch die unternehmerische Bereitschaft des Vertragspartners. Dadurch kann sich der Franchisegeber den Aufwand eines Filialsystems ersparen und dennoch zu einer besseren Markpositionierung gegenüber Lieferanten, Wettbewerbern und Kunden gelangen. Das Herzstück eines jeden Franchiseunternehmens ist der Franchisevertag samt Handbuch. Da diese vorformuliert sind und einer Vielzahl von Franchisenehmern zur Verfügung gestellt werden sollen, stellen sie AGBs dar, deren Prüfung rechtliches Fingerspitzengefühl erfordert. Gleichzeitig sind während Gestaltung und Prüfung weitere Fragen des Handels und Gesellschaftsrecht, des Wettbewerbsrecht und des Dienstleistungsrechts relevant. Gern stehen wir Ihnen beim Aufbau Ihres Franchisesystems zur Seite und begleiten Sie auch danach bei der Auswahl und Kontrolle Ihrer Franchisenehmer!
Außerdem bieten wir gerichtliche und außergerichtliche Rechtshilfe bei allen Streitigkeiten zwischen Franchisenehmern und Franchisegebern.
Schildern Sie uns Ihren Fall bei einem kostenlosen Erstgespräch und wir werden die Bestmögliche Lösung für Sie finden!